Letzte Aktualisierung: 09/05/2024 Home

NUTZUNGSBEDINGUNGEN / DATENSCHUTZRICHTLINIEN

ARTIKEL 1 - OBJEKT

Der Zweck dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden als CGU bezeichnet) und dieser Vertraulichkeitsrichtlinie besteht darin, die Nutzungsbedingungen der Website www.parisfranceparking.fr zu definieren, die Eigentum von PARIS FRANCE GARAGE ist, einer vereinfachten gemeinsamen Website. Aktiengesellschaft mit einem Kapital von € 7.067.136 mit Sitz in 211 Avenue Gambetta, 75020 Paris, eingetragen im Pariser Handels- und Handelsregister unter der Nummer 602 013 518 (gemeinschaftsinterne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR88 602 013 518) (im Folgenden "Paris France Parking") ") und legen die Bedingungen fest, unter denen Paris France Parking oder seine Tochtergesellschaften Parkangebote vermarkten. Sie regeln auch die Bedingungen für den Zugang zu Parkplätzen, den Reservierungsprozess und die geltenden Preisregeln.

Diese Bedingungen und Datenschutzbestimmungen können unter der URL https://www.parisfranceparking.de/datenschutz-bestimmungen.html oder durch Klicken auf den Hypertext-Link unten auf der Seite "Kontakt / Reservierung" abgerufen werden (ich akzeptiere die allgemeinen Informationen) Bedingungen)

ARTIKEL 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Website bezeichnet die Online-Reservierungswebsite www.parisfranceparking.fr

Nutzer / Kunde bezeichnet jeden Nutzer der Website, der Informationen abruft und/oder einen auf der Website angebotenen Service bucht.

Service bezeichnet sämtliche vom Parkhaus angebotenen Dienstleistungen.

Parkhaus bezeichnet die Parkeinrichtung, in der der Kunde sein Fahrzeug abstellt.

Online-Tarif bezeichnet den Vorzugstarif, der auf Parkangebote angewendet wird, deren Dauer zum Zeitpunkt der Reservierung festgelegt wird. Dieser Tarif gilt ausschließlich für die ausgewählte Parkdauer und das angegebene Datum.

Parkschein / Forfait bezeichnet den Berechtigungsnachweis, der dem Kunden ausgehändigt wird, wenn dieser bei seiner Ankunft im Parkhaus den Betrag für die gewählte Parkdauer bezahlt. Dieser Berechtigungsnachweis ermöglicht dem Kunden während der bezahlten Parkdauer mehrere Ein- und Ausfahrten.

Tarif Ohne Reservierung bezeichnet den Parktarif, der auf Parkangebote für festgelegte Zeiträume angewendet wird, sofern der Kunde keine vorherige Reservierung vorgenommen hat.

Monatsabonnement bezeichnet sämtliche Parkangebote, die den Abschluss eines Abonnements mit einer Mindestvertragslaufzeit von sechs (6) Monaten erfordern.

Parkhausmitarbeiter bezeichnet das am Empfang des Parkhauses anwesende Personal, das zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt ist.

Tarif Nutzfahrzeug bezeichnet die spezielle Tarifstruktur für Fahrzeuge, deren Höhe die für Personenkraftwagen in dem jeweiligen Parkhaus zulässige Maximalhöhe überschreitet.

Zugangsmedium bezeichnet das dem Nutzer zur Verfügung gestellte Mittel, um Fußgängerzugänge zu öffnen sowie das Parkhaus über die Zufahrts- und Ausfahrtsanlagen zu betreten und zu verlassen. Zu den Zugangsmedien zählen insbesondere Parktickets, Parkscheine oder Berechtigungsnachweise, Zugangskarten sowie die automatische Öffnung mittels Kennzeichenerkennung.

QR-Code bezeichnet einen digitalen, dematerialisierten, eindeutigen und streng persönlichen Code, der von der Website nach Bestätigung und Bezahlung einer Online-Reservierung generiert wird. Er wird dem Kunden per E-Mail in der Reservierungsbestätigung übermittelt und ermöglicht durch optisches Scannen an den Ein- und Ausfahrtsterminals den Zugang zum und das Verlassen des Parkhauses innerhalb des reservierten Zeitraums. Ohne diesen QR-Code ist der Zugang zum Parkhaus im Rahmen der online bezahlten Reservierung nicht möglich.

Online bezahlte Reservierung bezeichnet jede Reservierung, die auf der Website mit sofortiger Zahlung vorgenommen wird. Sie berechtigt den Kunden zur Nutzung des Online-Tarifs und zum Zugang zum Parkhaus über seinen persönlichen QR-Code.

Online nicht bezahlte Reservierung / Zahlung vor Ort bezeichnet jede Reservierung, die auf der Website ohne vorherige Zahlung vorgenommen wird. Der Kunde muss die Parkdauer bei seiner Ankunft im Parkhaus bezahlen, um den entsprechenden Parkschein oder Berechtigungsnachweis zu erhalten. In diesem Fall gilt der Tarif Ohne Reservierung.

Vorzeitige Ankunft bezeichnet den Zugang des Kunden zum Parkhaus vor der in seiner online bezahlten Reservierung angegebenen Uhrzeit. Jede vorzeitige Ankunft führt zur Zahlung eines Zuschlags, der proportional zur Dauer der verfrühten Ankunft berechnet wird.

Verspätete Abfahrt / Überschreitung bezeichnet das Verlassen des Parkhauses durch den Kunden nach der in seiner online bezahlten Reservierung vorgesehenen Endzeit. Jede Überschreitung führt zur Zahlung eines Zuschlags, der proportional zur überschrittenen Dauer berechnet wird.

ARTIKEL 3 - EINHALTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DER DATENSCHUTZRICHTLINIE

Durch den Zugriff des Benutzers auf die Website erklärt er sich mit diesen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen einverstanden. Jede auf der Website eingereichte Reservierungsanfrage impliziert die Annahme ohne Reservierung oder Einschränkung durch den Kunden.

Bei der Buchung auf der Website über das Kontakt- / Reservierungsformular akzeptiert jeder Benutzer diese Geschenke ausdrücklich, indem er das Kontrollkästchen vor dem folgenden Text aktiviert: "Ich akzeptiere die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die rechtlichen Hinweise und das Parken in Paris, Frankreich Datenschutz-Bestimmungen ".

Die Website www.parisfranceparking.com behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien einseitig und jederzeit zu ändern.

ARTIKEL 4 - VERANTWORTUNG DES HERAUSGEBERS

Die Informationen und / oder Dokumente, die auf dieser Website erscheinen und / oder auf die diese Website zugreifen kann, stammen aus Quellen, die als zuverlässig gelten.

Diese Informationen und / oder Dokumente können jedoch technische Ungenauigkeiten und Tippfehler enthalten.

Paris France Parking behält sich das Recht vor, diese zu korrigieren, sobald sie auf diese Fehler aufmerksam gemacht werden.

Es wird dringend empfohlen, die Richtigkeit und Relevanz der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen und / oder Dokumente zu überprüfen.

ARTIKEL 5 - KAPAZITÄT

Die Dienste sind für jeden Benutzer zugänglich, der mindestens 18 Jahre alt ist und die volle Rechtsfähigkeit besitzt, die Website gemäß diesen Bedingungen zu vertraglich zu nutzen und zu nutzen, sofern er über einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone und eine Internetverbindung verfügt. Der Benutzer ist für alle auf der Website ausgeführten Aktionen verantwortlich.

ARTIKEL 6 - OBJEKT DER WEBSITE

Die Website www.parisfranceparking.com verweist auf die Parkplätze von Paris France Parking und seinen Tochtergesellschaften. Auf der Website kann der Benutzer alle Informationen bezüglich des Standorts der Parkplätze, der Zugänglichkeitsbedingungen und der Gebühren erhalten, die gemäß den verschiedenen vermarkteten Parkformeln berechnet werden. Die Site ermöglicht es auch, einen Parkplatz für einen festen Zeitraum zu reservieren.

Sonderfälle für die Parkplätze Place des Fêtes und Bellefond:

Es wird angegeben, dass die Firma Paris France Parking als einfacher Vermittler für diese beiden Parkplätze fungiert. Benutzer haben keinen direkten Vertrag mit der Firma Paris France Parking über die Parkformeln, die auf den Parkplätzen Place des Fêtes und Bellefond verkauft werden. Der Nutzer schließt einen Vertrag mit der Firma Parking Paris Nord (8 rue Compans, 75019 Paris) über den Parkplatz Place Des Fêtes und mit der Firma STIF (10 rue de Bellefond 75009 Paris) über den Parkplatz Bellefond ab.

Diese beiden Unternehmen sind Tochterunternehmen von Paris France Parking.

Paris France Parking informiert die Nutzer gerne über die Preise und Zugänglichkeitsbedingungen dieser Einrichtungen und bietet an, einen kostenlosen Parkplatz auf dem Gelände zu reservieren, der von einem Vorzugspreis profitiert.

Im Falle von Streitigkeiten oder Beschwerden bezüglich des Parkplatzes Place des Fêtes und Bellefond verpflichtet sich Paris France Parking, diese so schnell wie möglich an die betroffenen Unternehmen weiterzuleiten. Es wird festgelegt, dass die Verantwortung von Paris France Parking, einem einfachen technischen Vermittler, in keinem Fall bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, die den oben genannten Parkplätzen zuzurechnen sind, übernommen werden darf.

Es wird daran erinnert, dass jede auf der Website vorgenommene Reservierung das Unternehmen, das den Parkplatz betreibt, rechtlich direkt an den Benutzer und den Benutzer gegenüber dem Unternehmen, das den Parkplatz betreibt, verpflichtet. Die Betreibergesellschaft ist daher allein für die ordnungsgemäße Ausführung der erbrachten Parkdienstleistungen (und der damit verbundenen Dienstleistungen) verantwortlich.

ARTIKEL 7 - RESERVIERUNG (ausgenommen Nutzfläche vgl. Artikel 12)

1/ Zugang zum Parkhaus

a) Zugang mit online bezahlter Reservierung (QR-Code)

Für Kunden, die eine online bezahlte Reservierung vorgenommen haben, wird nach Bestätigung und Zahlung der Reservierung ein persönlicher, eindeutiger und nicht übertragbarer QR-Code per E-Mail übermittelt.

Zugang bei der Einfahrt:

Bei der Einfahrt in das Parkhaus muss der Kunde den bereitgestellten QR-Code zwingend an der Schranke oder am vorgesehenen Lesegerät scannen, um die Schranke zu öffnen. Der QR-Code dient der Authentifizierung des Zugangs und berechtigt zur Nutzung der online bezahlten Reservierung. Hat der Kunde bei der Reservierung sein amtliches Kennzeichen angegeben, kann der Zugang auch über ein automatisches Kennzeichenerkennungssystem erfolgen.

Verbot der Ticketentnahme bei der Einfahrt:

Entnimmt der Kunde an der Einfahrt ein Ticket anstelle der Nutzung des QR-Codes, stellt dies eine Fehlbedienung des Reservierungssystems dar. In diesem Fall gilt:

- der QR-Code wird nicht als für den Zugang verwendet betrachtet;

- bei der Ausfahrt muss der Kunde die Parkgebühr gemäß den am Parkhauseingang ausgehängten öffentlichen Tarifen entrichten und kann für diesen Parkvorgang nicht vom Online-Reservierungstarif profitieren.

Vorzeitige Ankunft:

Der Zugang zum Parkhaus kann bis zu vierundzwanzig (24) Stunden vor dem vorgesehenen Beginn der Reservierung genutzt werden. Jede vorzeitige Ankunft führt zur Zahlung eines Zuschlags, der proportional zur Zeitspanne zwischen der tatsächlichen Ankunftszeit und der in der Reservierung vorgesehenen Uhrzeit berechnet wird.

Ausfahrt:

Bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus muss der Kunde den QR-Code erneut scannen, um das Parkhaus innerhalb des reservierten Zeitraums zu verlassen. Wurde der Kunde bei der Einfahrt durch Kennzeichenerkennung identifiziert, kann die Ausfahrt ebenfalls auf diesem Weg erfolgen, ohne dass ein erneutes Scannen des QR-Codes erforderlich ist.

- verlässt der Kunde das Parkhaus innerhalb des vorgesehenen Zeitraums, wird kein Zuschlag erhoben;

- verlässt der Kunde das Parkhaus nach Ablauf der vorgesehenen Endzeit, wird ein Zuschlag wegen Überschreitung der Parkdauer erhoben, der auf Grundlage der überschrittenen Dauer berechnet wird.

Zahlung der Zuschläge:

Zuschläge aufgrund einer vorzeitigen Ankunft oder einer verspäteten Abfahrt sind gemäß den vor Ort oder über die Website verfügbaren Zahlungsmodalitäten zu den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden öffentlichen Tarifen zu entrichten.

b) Zugang mit online nicht bezahlter Reservierung (Reservierungscode)

Bei Ankunft im Parkhaus am Tag der Reservierung entnimmt der Kunde an der Einfahrt ein Ticket und parkt sein Fahrzeug (ausgenommen Nutzfahrzeug-Stellplätze, siehe Artikel 11). Anschließend begibt sich der Kunde zur Rezeption, um dem Parkhausmitarbeiter den elektronisch erhaltenen Reservierungscode vorzulegen und die in der Bestätigungs-E-Mail angegebene Parkdauer zu bezahlen.

Nach erfolgter Zahlung erhält der Kunde eine Berechtigungsmarke, die ihm während der gesamten Parkdauer den Zugang zu den Fußgängerbereichen sowie das Ein- und Ausfahren aus dem Parkhaus ermöglicht.

Kann der Kunde keinen Nachweis über seine Reservierung vorlegen, hat er keinen Anspruch auf die Online-Tarife und muss die am Parkhauseingang ausgewiesene Parkgebühr entrichten.

Bei der Ausfahrt genügt es, sofern die vorgesehene Ausfahrtszeit nicht überschritten wurde, die Berechtigungsmarke in das Ausfahrtsterminal einzuführen, um das Parkhaus zu verlassen.

Den Nutzern wird empfohlen, ihre Berechtigungsmarke sorgfältig aufzubewahren, da diese für den Zugang zum und das Verlassen des Parkhauses zwingend erforderlich ist.

Im Falle des Verlusts der Berechtigungsmarke erfolgt keine manuelle Öffnung der Schranke durch das Personal und es wird kein Ausfahrtticket ausgestellt. Der Kunde hat in diesem Fall die Parkgebühr gemäß den im Parkhaus geltenden Tarifen zu entrichten.

Bei Überschreitung der zulässigen Ausfahrtszeit wird dem Kunden die überschrittene Parkdauer gemäß der im Parkhaus geltenden Preisliste in Rechnung gestellt. Jede angefangene Zeiteinheit ist vollständig zahlungspflichtig. Die Abrechnung im Viertelstundenrhythmus gilt ausschließlich für die ersten zwölf (12) Stunden der Überschreitung. Danach wird der Tagestarif angewendet.

c) Zugang ohne Reservierung

c.1 Bei Ankunft im Parkhaus entnimmt der Kunde an der Einfahrt ein Ticket und parkt sein Fahrzeug. Möchte der Kunde während seines Aufenthalts mit dem Fahrzeug ein- und ausfahren können, kann er sich zur Rezeption begeben, um die gesamte gewünschte Parkdauer zu bezahlen und die entsprechende Berechtigungsmarke zu erhalten.

Bei der Ausfahrt genügt es, sofern die vorgesehene Ausfahrtszeit nicht überschritten wurde, die Berechtigungsmarke in das Ausfahrtsterminal einzuführen, um das Parkhaus zu verlassen.

Den Nutzern wird empfohlen, ihre Berechtigungsmarke sorgfältig aufzubewahren, da diese für den Zugang zum und das Verlassen des Parkhauses zwingend erforderlich ist.

Im Falle des Verlusts der Berechtigungsmarke erfolgt keine manuelle Öffnung der Schranke durch das Personal und es wird kein Ausfahrtticket ausgestellt. Der Kunde hat in diesem Fall die Parkgebühr gemäß den im Parkhaus geltenden Tarifen zu entrichten.

Bei Überschreitung der zulässigen Ausfahrtszeit wird dem Kunden die überschrittene Parkdauer gemäß der im Parkhaus geltenden Preisliste in Rechnung gestellt. Jede angefangene Zeiteinheit ist vollständig zahlungspflichtig. Die Abrechnung im Viertelstundenrhythmus gilt ausschließlich für die ersten zwölf (12) Stunden der Überschreitung. Danach wird der Tagestarif angewendet.

c.2 Benötigt der Kunde sein Fahrzeug während der Parkdauer nicht, ist er nicht verpflichtet, die Parkgebühr im Voraus zu bezahlen. Die Parkgebühr kann bei Verlassen des Parkhauses entrichtet werden. Jede angefangene Zeiteinheit ist vollständig zahlungspflichtig. Die Abrechnung im Viertelstundenrhythmus gilt ausschließlich für die ersten zwölf (12) Stunden des Parkens. Danach wird der Tagestarif angewendet. Jeder weitere angefangene Tag ist vollständig zu bezahlen.

2/ Pflichten

Mit dem Betreten des Parkhauses erklärt sich der Kunde vorbehaltlos damit einverstanden, die im Parkhaus ausgehängte Hausordnung einzuhalten, insbesondere:

- die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften sowie die Erklärung, im Besitz einer in Frankreich gültigen Fahrerlaubnis zu sein, die der Kategorie des genutzten Fahrzeugs entspricht;

- die Einhaltung der für jedes Parkhaus geltenden Höhenbeschränkungen;

- das Abstellen eines ordnungsgemäß versicherten Fahrzeugs sowie die Bestätigung, als Fahrer während der gesamten tatsächlichen Parkdauer durch eine gültige Versicherung gedeckt zu sein;

- die Einhaltung der Begrenzungen der Stellplätze, ohne Bodenmarkierungen zu überschreiten;

- das Unterlassen jeglicher Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Fahrzeug innerhalb des Parkhauses;

- das Unterlassen des Abstellens oder Stilllegens des Fahrzeugs für einen Zeitraum von mehr als neunzig (90) Tagen.

Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Die vom Kunden entrichtete Parkgebühr stellt weder eine Verwahrung noch eine Überwachung des Fahrzeugs dar.

ARTIKEL 8 - BETRIEB (ausgenommen Nutzraum vgl. Artikel 12)

1 / Zugang zum Park

a) Zugang mit Reservierung

Sobald der Kunde auf dem Parkplatz angekommen ist (am Tag seiner Reservierung), holt er am Eingangsterminal ein Ticket ab und parkt sein Fahrzeug (ausgenommen Nutzflächen siehe Artikel 12). Anschließend kommen sie zur Rezeption, um dem Mitarbeiter den Reservierungscode mitzuteilen und die Zahlung für die in der erhaltenen Bestätigungs-E-Mail angegebene Parkzeit zu leisten.

Sobald die Zahlung erfolgt ist, stellt ihm der Begleiter einen Gegenstempel zur Verfügung, mit dem der Zugang für Fußgänger geöffnet und der Parkplatz für die Dauer seines Aufenthalts betreten und verlassen wird.

Wenn der Kunde dem Begleiter den Nachweis seiner Reservierung nicht vorlegen kann, kann er nicht von den Internet-Tarifen profitieren und muss die Parkgebühr zahlen, die am Eingang zum Parkplatz angezeigt wird.

Wenn er abreist und die geplante Ausstiegszeit nicht überschritten hat, muss er nur seinen Gegenstempel in das Ausgangsterminal einfügen, um den Parkplatz zu verlassen.

Benutzern wird empfohlen, ihren Gutschein, der für das Betreten und Verlassen des Parkplatzes unerlässlich ist, sorgfältig aufzubewahren.

Im Falle des Verlustes des Gegenstempels öffnet der Begleiter keine Barriere und dem Benutzer, der die Parkdauer zu dem auf dem Parkplatz geltenden Tarif zahlen muss, darf kein Ausgangsticket ausgehändigt werden.

Wird die genehmigte Ausstiegsfrist überschritten, wird dem Kunden die Dauer des Überlaufs gemäß der auf dem Parkplatz geltenden Preisliste in Rechnung gestellt. Jedes gestartete Zeitfenster ist fällig. Es wird festgelegt, dass die Zahlung zur Viertelstunde nur für die ersten zwölf Stunden des Überholens gilt. Darüber hinaus wird der Tagessatz angewendet.

b) Zugang ohne Vorbehalt

b.1 - Sobald der Kunde auf dem Parkplatz angekommen ist, holt er am Eingangsterminal ein Ticket ab und parkt sein Fahrzeug. Wenn der Kunde dann während seines Aufenthalts in sein Fahrzeug ein- und aussteigen möchte, kann er an der Rezeption die vollständige Zahlung für die gewählte Parkzeit vornehmen, um den entsprechenden Gegenstempel zu erhalten.

Wenn er abreist und die geplante Ausstiegszeit nicht überschritten hat, muss er nur seinen Gegenstempel in das Ausgangsterminal einfügen, um den Parkplatz zu verlassen.

Benutzern wird empfohlen, ihren Gutschein, der für das Betreten und Verlassen des Parkplatzes unerlässlich ist, sorgfältig aufzubewahren.

Im Falle des Verlustes des Gegenstempels öffnet der Begleiter keine Barriere und dem Benutzer, der die Parkdauer zu dem auf dem Parkplatz geltenden Tarif zahlen muss, darf kein Ausgangsticket ausgehändigt werden.

Wird die genehmigte Ausstiegsfrist überschritten, wird dem Kunden die Dauer des Überlaufs gemäß der auf dem Parkplatz geltenden Preisliste in Rechnung gestellt. Jedes gestartete Zeitfenster ist fällig. Es wird angegeben, dass die Zahlung zur ¼ Stunde nur für die ersten zwölf Stunden des Selbstbehalts gilt. Darüber hinaus wird der Tagessatz angewendet.

b.2 - Wenn der Kunde sein Fahrzeug während der Parkdauer nicht benutzen muss, muss er sein Parken nicht im Voraus bezahlen. Er kann die Parkgebühr beim Verlassen des Parkplatzes bezahlen. Jedes gestartete Zeitfenster ist fällig. Es wird angegeben, dass die Zahlung zur ¼ Stunde nur für die ersten zwölf Stunden des Parkens gilt. Darüber hinaus wird der Tagessatz angewendet. Darüber hinaus ist jeder neue Tag in vollem Umfang fällig.

2 / Verpflichtungen

Mit dem Betreten des Parkplatzes erklärt sich der Kunde vorbehaltlos damit einverstanden, die auf den Parkplätzen angezeigten internen Vorschriften einzuhalten und insbesondere:

- die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Als solcher stellt der Kunde sicher, dass er einen in Frankreich gültigen Führerschein besitzt, der der verwendeten Fahrzeugkategorie entspricht

- die spezifischen Höhenbeschränkungen auf jedem Parkplatz zu beachten

- ein ordnungsgemäß versichertes und als Fahrer zertifiziertes Fahrzeug zu parken, das auch durch eine Versicherungspolice abgedeckt ist, die für die gesamte effektive Parkdauer auf dem Parkplatz gültig ist

- um die Einschränkungen der Parkplätze zu beachten, wobei darauf zu achten ist, dass die Markierungen auf dem Boden nicht beeinträchtigt werden.

- sein Fahrzeug nicht auf dem Parkplatz zu warten oder Reparaturen an diesem durchzuführen.

- Parken und immobilisieren Sie Ihr Fahrzeug länger als 90 Tage

Das Parken erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers. Die vom Kunden gezahlte Gebühr stellt kein Sorgerecht oder Überwachungsrecht für das Fahrzeug dar.

ARTIKEL 9 – STORNIERUNG, ÄNDERUNG UND RÜCKERSTATTUNG VON RESERVIERUNGEN (ausgenommen Stellplätze für Nutzfahrzeuge, siehe Artikel 11)

9.1 Stornierung von online bezahlten Reservierungen

1. Der Kunde, der eine online bezahlte Reservierung vorgenommen hat, kann deren Stornierung beantragen und eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge erhalten, sofern der Stornierungsantrag spätestens vierzehn (14) Kalendertage vor dem vorgesehenen Beginn der Parkdauer gestellt wird.

2. Jede Stornierungsanfrage, die weniger als vierzehn (14) Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Parkdauer erfolgt, berechtigt unabhängig vom Grund zu keiner Rückerstattung, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bestimmungen vom Betreiber unter besonderen, auf der Website veröffentlichten Bedingungen vorgesehen sind.

3. Stornierungsanträge müssen erfolgen:

- über den Kundenbereich auf der Website;

- über die in der Reservierungsbestätigungs-E-Mail enthaltene Stornierungsschaltfläche;

- oder per E-Mail an die auf der Website angegebene Kontaktadresse.

4. Die Rückerstattung erfolgt durch Gutschrift auf dasselbe Zahlungsmittel, das für den Kauf verwendet wurde, innerhalb einer maximalen Frist von dreißig (30) Tagen nach Bestätigung der Stornierung.

9.2 Änderung von Reservierungen

1. Der Kunde, der eine online bezahlte Reservierung vorgenommen hat, kann einmal eine kostenfreie Änderung seiner Reservierung beantragen, sofern:

- die neuen Parkdaten und/oder -zeiten innerhalb eines Zeitraums liegen, der von vierundzwanzig (24) Stunden vor bis zu neunzig (90) Tage nach dem ursprünglich vorgesehenen Ankunftsdatum reicht;

- und der Änderungsantrag vor dem vorgesehenen Beginn der ursprünglichen Reservierung gestellt wird.

2. Liegen die beantragten Daten oder Zeiten außerhalb dieses Zeitraums, wird die Änderung nicht akzeptiert und die ursprüngliche Reservierung bleibt unverändert bestehen.

3. Eine Änderung der Reservierung wird erst wirksam nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch Paris France Parking sowie nach Ausstellung eines neuen QR-Codes.

9.3 Online nicht bezahlte Reservierungen (Zahlung vor Ort)

1. Online vorgenommene, jedoch vor der Ankunft im Parkhaus nicht bezahlte Reservierungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, da zum Zeitpunkt der Reservierung kein Betrag eingezogen wurde.

2. Ebenso begründet der Zugang des Kunden zum Parkhaus ohne vorherige Reservierung keinen Anspruch auf eine nachträgliche Rückerstattung.

9.4 Kein Widerrufsrecht

Gemäß Artikel L.221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzbuches findet das Widerrufsrecht keine Anwendung auf Parkdienstleistungen, die zu einem bestimmten Datum oder für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden.

Daraus folgt, dass der Kunde kein Widerrufsrecht ausüben kann, um eine Rückerstattung zu erhalten, sobald die Parkdienstleistung begonnen hat oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldet ist, es sei denn, es greifen die ausdrücklich in Artikel 9.1 oben vorgesehenen Bedingungen.

ARTIKEL 10 - STORNIERUNG (ausgenommen Nutzraum vgl. Artikel 12)

Da die Reservierung kostenlos ist, kann der Benutzer die vorgenommene Reservierung jederzeit und kostenlos stornieren, indem er in der nach Bestätigung des Reservierungsformulars erhaltenen Bestätigungs-E-Mail einfach auf die Schaltfläche "Stornieren" klickt.

ARTIKEL 11 - FINANZBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSMETHODE

Im Gegensatz zu Personenkraftwagen unterliegen die Vermietungen von Stellplätzen für Nutzfahrzeuge einer zwingenden vorherigen Reservierung. Das Parken von Nutzfahrzeugen erfolgt zu einem Übernachtungstarif (die Anreise ist ab 12:00 Uhr möglich, die endgültige Abfahrt muss am Abreisetag vor 12:00 Uhr erfolgen).

In unserem Parkhaus Pyrénées-du Clos stehen überdachte Stellplätze im Untergeschoss zur Verfügung, die für Nutzfahrzeuge mit einer maximalen Höhe von bis zu 2,80 Metern geeignet sind.

Weitere überdachte Stellplätze stehen im Parkhaus Place des Fêtes für Fahrzeuge mit einer maximalen Höhe von 2,25 Metern sowie im Parkhaus Belleville für Fahrzeuge mit einer maximalen Höhe von 2,15 Metern zur Verfügung.

Die Reservierung des Stellplatzes ist kostenlos und ermöglicht es dem Nutzer, per E-Mail einen Reservierungsbeleg als Bestätigung zu erhalten. Der Nutzer ist jedoch verpflichtet, die Zahlung elektronisch im Rahmen der Reservierung und vor Ausstellung des Reservierungsbelegs vorzunehmen.

Nach erfolgter Zahlung stellt Paris France Parking einen Reservierungsbeleg aus, der eine verbindliche und endgültige Bestätigung darstellt. Eine Rückerstattung oder Änderung der Reservierungsdaten ist aus diesem Grund in keinem Fall möglich.

Vorzeitige Ankunft:

Der Zugang zum Parkhaus kann bis zu fünfzehn (15) Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Reservierung genutzt werden.

Bei Ankunft im Parkhaus am Tag der Reservierung hat der Nutzer seinen QR-Code an der Einfahrtsschranke vorzulegen, um die Schranke zu öffnen, und anschließend dem anwesenden Mitarbeiter am Empfang den Reservierungsbeleg zu zeigen. Der Mitarbeiter gewährt dem Kunden daraufhin Zugang zum speziell für Nutzfahrzeuge vorgesehenen Parkbereich.

Kann der Kunde den Nachweis seiner Reservierung nicht vorlegen, kann ihm der Zugang zum Parkhaus verweigert werden, ohne dass ihm hieraus ein Anspruch auf Entschädigung jedweder Art zusteht.

Bei der Abfahrt genügt es dem Kunden, sofern die vorgesehene Abfahrtszeit nicht überschritten wurde, seinen QR-Code an der Ausfahrtsschranke vorzulegen, um das Parkhaus zu verlassen.

Überschreitet der Kunde das auf dem Reservierungsbeleg angegebene zulässige Abfahrtsdatum oder die Abfahrtszeit, wird ein Zuschlag wegen Überschreitung erhoben, der gemäß dem auf dem Reservierungsbeleg angegebenen Tarif berechnet wird.

ARTIKEL 12 - NUTZSTANDORTE

Im Gegensatz zu Privatfahrzeugen unterliegt die Vermietung von Parkplätzen für Nutzfahrzeuge einer obligatorischen Vorreservierung. Das Parken eines Nutzfahrzeugs führt zu einem Übernachtungspreis (Ankünfte sind ab 12.00 Uhr möglich und die endgültige Ausfahrt muss am Abreisetag vor 12.00 Uhr erfolgen).

Auf unserem Parkplatz Pyrénées-du Clos haben wir Tiefgaragen für Nutzfahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 2,80 m überdacht.

Auf dem Parkplatz Place des Fêtes stehen auch überdachte Stellplätze für Fahrzeuge mit einer Höhe von höchstens 2,25 m zur Verfügung.

Auf offenen Parkplätzen können auf unserem Parkplatz in Gambetta Nutzfahrzeuge mit einer Höhe von über 2,80 m untergebracht werden, ohne jedoch eine Länge von mehr als 7 m zu haben.

Die Reservierung des Stellplatzes ist ebenfalls kostenlos und ermöglicht es dem Benutzer, einen Bestätigungsgutschein per E-Mail zu erhalten.

Wenn der Benutzer ein Privatkunde ist, erfolgt die Zahlung vor Ort bei Ankunft auf dem Parkplatz. Der Benutzer, Privatkunde, kann jederzeit vor Beginn des Dienstes ohne Vertragsstrafe zurücktreten, indem er eine einfache E-Mail an die folgende Adresse sendet: info@parisfranceparking.fr

Wenn der Benutzer jedoch eine juristische Person ist, muss er während der Reservierung und vor der Ausstellung des Reservierungsgutscheins eine Zahlung auf elektronischem Wege leisten. Die Zahlung erfolgt über die Stripe-Zahlungsplattform. Sobald die Zahlung erfolgt ist, stellen wir einen Reservierungsgutschein aus, der eine Bestätigung wert ist, fest und endgültig. Aus irgendeinem Grund kann daher keine Rückerstattung oder Änderung von Daten vorgenommen werden.

Sobald sie am Parkplatz ankommen (am Tag ihrer Reservierung), zeigt der Benutzer dem Teilnehmer in der Lodge seinen Reservierungsgutschein. Wenn es sich um einen Privatkunden handelt, wird er gebeten, die Parkgebühr zu zahlen, deren Höhe auf dem Buchungsgutschein angegeben ist. Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird der Begleiter ihm einen Nachweis vorlegen und dem Kunden Zugang zum Parkplatz für das Parken von Nutzfahrzeugen gewähren.

Im Falle eines legalen Kunden zeigt der Benutzer dem Attendant in der Box seinen Reservierungsgutschein mit der Erwähnung "von Stripe bezahlt". Die Begleitperson gewährt dem Kunden dann Zugang zu dem Parkplatz, auf dem Nutzfahrzeuge geparkt werden können.

Wenn der Kunde dem Begleiter den Nachweis seiner Reservierung nicht vorlegen kann, kann der Zugang verweigert werden, ohne dass der Kunde eine Entschädigung jeglicher Art verlangen kann.

Wenn er abreist und die geplante Ausstiegszeit nicht überschritten hat, muss er den Agenten nur über die Gegensprechanlage des Ausgangsterminals kontaktieren, um den Parkplatz zu verlassen.

Wenn der Kunde den auf dem Buchungsgutschein angegebenen autorisierten Abreisetag überschritten hat, ist für jedes überschrittene Zeitfenster ein Pauschalzuschlag von einer Überholnacht erforderlich (ein Mietzeitfenster = von 12 Uhr am Tag D bis 12 Uhr bis D + 1).

ARTIKEL 13 - UNMÖGLICHKEIT DES PARKPLATZES, DEN VORBEHALTENEN DIENST UND DIE KRAFTMESSUNG ZU ERHALTEN

Falls der Parkplatz dem Kunden den reservierten Service nicht anbieten kann, wird der Benutzer so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon informiert.

Im Rahmen seiner Kundenbeziehungspolitik bemüht sich das Parken in Paris, Frankreich, dem Kunden eine gleichwertige Ersatzparklösung auf den anderen verfügbaren Parkplätzen anzubieten.

Das Parken kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung einer seiner in diesen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien beschriebenen Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt gemäß Artikel 1351 und 1351-1 zurückzuführen ist des Bürgerlichen Gesetzbuches.

ARTIKEL 14 - NICHT AUF DIE WEBSITE ZUGREIFEN

Die Firma Paris France Parking wird alle Anstrengungen unternehmen, damit der Benutzer jederzeit und ohne Unterbrechungen auf die Website zugreifen kann.

Die Site kann jedoch gewartet werden, um Anomalien oder Fehler zu korrigieren, Informationen zu aktualisieren und im Allgemeinen technische Vorgänge durchzuführen, die den Site für den Benutzer unzugänglich machen.

In diesem Fall wird der Benutzer durch eine Fehlermeldung über die Unterbrechung der Site informiert.

Paris France Parking kann jedoch nicht für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder zufälligen Verlust, die sich aus der vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit der Nutzung der Funktionen der Website ergeben könnten.

In keinem Fall kann Paris France Parking für Fehler verantwortlich gemacht werden, die auf einen Fehler bei der Verbindung des Benutzers mit der Website zurückzuführen sind.

ARTIKEL 15 - BESCHWERDEN

Anfragen zur Information, Klärung und Reklamation müssen über das Reklamationsformular an der Rezeption der Parkplätze oder an folgende Adresse gesendet werden: info@parisfranceparking.fr

Jede Beschwerde muss spätestens 15 Tage nach dem Ereignis schriftlich eingereicht werden, was dies rechtfertigt.

ARTIKEL 16 - ANWENDBARES RECHT

Bei Streitigkeiten und mangelnder vorheriger Vereinbarung ist das Pariser Gericht das zuständige Gericht.

ARTIKEL 17 - VERMITTLUNG

Gemäß Artikel L211-3 des Verbrauchergesetzbuchs kann der Kunde auf die Möglichkeit zurückgreifen, eine konventionelle Mediationsmaßnahme durchzuführen, wenn ein Missverständnis oder eine Meinungsverschiedenheit weiterhin besteht.

Nachdem der Benutzer die gütlichen Rückgriffsmöglichkeiten durch eine Beschwerde ausgeschöpft hat, kann er sich innerhalb weniger als einer Frist kostenlos an den von uns verantwortlichen Verbrauchermittler wenden, dessen Kontaktdaten bei http://www.mediateur-cnpa.fr/ verfügbar sind Jahr ab dem Datum seiner Beschwerde.

ARTIKEL 18 - GEISTIGES EIGENTUM

Durch den Zugriff auf die Website werden keine Rechte an den Rechten des geistigen Eigentums dieser Website übertragen, die das ausschließliche Eigentum von PARIS FRANCE GARAGE bleiben.

In Anwendung des französischen Kodex für geistiges Eigentum und allgemeiner von Verträgen und internationalen Vereinbarungen, die Bestimmungen zum Schutz des Urheberrechts enthalten, dürfen Sie nicht für eine andere Verwendung als privat reproduzieren, verkaufen, verteilen, senden, senden, transformieren, veröffentlichen, kommunizieren Ganz oder teilweise, in welcher Form auch immer, die Daten, Präsentationen oder Strukturen der Website oder der urheberrechtlich geschützten Werke, die auf der Website https://www.parisfranceparking.de erscheinen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des beigefügten Copyright-Inhabers auf die Arbeit, die Präsentation oder die Struktur der Website oder die reproduzierten Daten.

Die allgemeine Struktur sowie die Texte und Bilder dieser Website sind Eigentum von PARIS FRANCE PARKING.

Die Vervielfältigung und Verwendung aller auf dieser Website veröffentlichten Dokumente ist ausschließlich für streng private, nichtkommerzielle Zwecke und unter Angabe der Quelle gestattet. Jede Vervielfältigung, Verwendung oder Verbreitung von Kopien, die für andere Zwecke angefertigt wurden, ist ausdrücklich untersagt und wird bestraft.

Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von PARIS FRANCE PARKING kann kein Hypertext-Link zu unseren Websites implementiert werden.

Die Website https://www.parisfranceparking.de unterliegt französischem Recht. Besucher mit Zugang zur Website aus dem Ausland müssen sicherstellen, dass die lokal geltenden Gesetze eingehalten werden.

Das von PARIS FRANCE PARKING betriebene Gelände wurde der CNIL regelmäßig unter der Nummer 1672132 gemeldet

ARTIKEL 19: ELEKTRISCHE LADESTATIONEN

19.1 Definitionen :
Zubehör: bezeichnet jedes zugelassene Gerät, das den Anschluss eines Fahrzeugs an einen Ladepunkt ermöglicht. Ein mitgeliefertes zugelassenes Anschlusskabel gilt als Zubehör. Service: bezeichnet die von der Gesellschaft bereitgestellten und in Form von Angeboten (Angebot auf Abruf oder Unbegrenztes Abonnentenangebot) vermarkteten Dienste zum Aufladen von Elektro- oder aufladbaren Hybridfahrzeugen. Gesellschaft: bezeichnet die Gesellschaft Paris France Parking oder ihre Tochtergesellschaften. Kunde: bezeichnet jede volljährige natürliche Person oder jede juristische Person, die die Dienstleistungen des Unternehmens abonniert. Der Kunde kann ein Besucher, ein Abonnent oder ein Nutzer sein. Besucher: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die die Ladestationen mit Hilfe eines Parkscheins nutzt, der an der Einfahrtssäule der Einrichtung oder bei dem vor Ort anwesenden Bediensteten eingesammelt wurde. Abonnent: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die einen Abonnementvertrag mit der Gesellschaft für die Anmietung eines oder mehrerer Parkplätze abgeschlossen hat. Nutzer: bezeichnet die Angestellten einer juristischen Person, die die Ladestationen im Rahmen eines Abonnementvertrags nutzen, der für die Anmietung eines oder mehrerer Parkplätze abgeschlossen wurde, oder die das unbegrenzte Abonnentenangebot abgeschlossen haben. Elektrisches Material: bezeichnet alle Materialien, insbesondere das Anschlusskabel zum Zähler, den Schaltschrank, Unterbrecher, Zeitschaltuhren und andere elektrische Materialien, die für die Nutzung der Dienste erforderlich sind. Ladestation: bezeichnet eine (oder mehrere) von der Gesellschaft betriebene Ladestation(en) für Fahrzeuge, aus denen sich die im Rahmen des Ladedienstes verfügbaren Ladestationsnetze zusammensetzen. Eine Ladestation ist mit einem oder mehreren Ladepunkten ausgestattet. Ladepunkt: bezeichnet eine in eine Ladestation integrierte und mit einem Parkplatz verbundene Schnittstelle, die das Aufladen eines einzelnen Fahrzeugs zur gleichen Zeit ermöglicht. Abonnentenkarte: bezeichnet den Ausweis, den der Abonnent besitzt, um im Rahmen seines Abonnementvertrags für einen Stellplatz Zugang zum Parkhaus zu erhalten. Ladeselektor: bezeichnet die Schnittstelle in der Nähe der Ladesäulen, mit der Sie den gewünschten Ladepunkt auswählen und den Ladevorgang des Fahrzeugs auslösen und beenden können.
19.2 Objekt :
Zweck dieses Abschnitts ist es, die Bedingungen für den Verkauf und die Nutzung des von der Gesellschaft angebotenen Elektro-Ladedienstes festzulegen Paris France Parking
19.3 Beschreibung der Dienste :
Im Rahmen des Vertrags stellt das Unternehmen dem Kunden einen Ladepunkt mit einer maximalen Nennleistung zur Verfügung, die auf der Ladestation angegeben ist und den zum Zeitpunkt der Installation geltenden Normen für elektrische Sicherheit entspricht. Der Ladedienst ist ausschließlich für das Aufladen von Fahrzeugen mit vollständig oder teilweise elektrischem Antrieb bestimmt, unter Ausschluss jeglicher anderer Nutzung, insbesondere für die Versorgung von Elektrogeräten, Beleuchtung oder Heizung.
19.4 Nutzung des Dienstes :
Der Ladedienst ist für Kunden, Besucher, den Abonnenten und seine Haushaltsmitglieder bestimmt, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, und für den Nutzer und seine Angestellten, wenn es sich um eine juristische Person handelt. Wenn der Nutzer eine natürliche Person ist, können zwei Fahrzeuge pro Nutzer den Ladedienst in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, dass diese zuvor genannt und im Mietvertrag eingetragen wurden. Nur der Installateur und das Unternehmen sind befugt, an der Ladestation und der zur Verfügung gestellten Hardware zu arbeiten. Jeder Weiterverkauf, jede Demontage oder sonstige Veränderung der Hardware durch den Kunden oder durch einen nicht vom Unternehmen beauftragten Dritten führt automatisch zur Kündigung des Vertrags wegen Verschuldens des Kunden und/oder zur Berechnung des Neuwerts der fehlenden, beschädigten oder veränderten Hardware an den Kunden.
19.5 Betrieb :
Kunden erhalten Zugang zu den Ladestationen und nutzen diese mit dem Einfahrtsticket, das von einem anonymen Kunden an der Einfahrtssäule eingesammelt wird, oder mit der Zugangskarte für Kunden mit einem Mietvertrag für einen Parkplatz innerhalb der Einrichtung. Um eine Ladestation zu nutzen, muss der Kunde das Fahrzeug auf einem Parkplatz einer Ladestation abstellen, die durch eine spezielle Beschilderung und Bodenmarkierung erkennbar ist. Um sein Fahrzeug an eine Ladestation anzuschließen und aufzuladen, darf der Kunde nur das Kabel der Ladestation verwenden, wenn dieses an der Ladestation befestigt und ein integraler Bestandteil der Ladestation ist, und darf kein anderes Zubehör verwenden. Vor der Verwendung muss der Kunde sicherstellen, dass er über ein zugelassenes Kabel verfügt, das mit der Ladestation kompatibel ist und den Anschluss seines Fahrzeugs ermöglicht. Der Kunde verpflichtet sich, die Steckdose zu benutzen, die seinen Bedürfnissen und den technischen Eigenschaften seines Fahrzeugs entspricht. Um sein Fahrzeug aufzuladen, muss der Kunde seine Eintrittskarte oder, im Falle eines Abonnenten, seine Abonnentenkarte über das Lesegerät des Ladeselektors ziehen. Der Kunde muss dann die gewünschte Ladestation auswählen, um den Zugang zum Ladepunkt freizuschalten und das Fahrzeug anzuschließen. Der Kunde muss dann das Ladekabel an den Ladepunkt und an sein Fahrzeug anschließen. Am Ende der Nutzung, um den Ladevorgang seines Fahrzeugs zu beenden, muss der Kunde seinen Fahrschein oder seine Mitgliedskarte über den Ladeschalter ziehen und die Ladestation freigeben, indem er das Anschlusskabel der Ladestation vom Fahrzeug abzieht. Wenn das verwendete Kabel das Kabel der Ladestation ist, muss der Kunde das Kabel wieder in die Ladestation einführen. Die Ladestation gilt als freigegeben, wenn das Fahrzeug nicht mehr an die Ladestation angeschlossen ist, wenn die Klappe der Ladestation vom Kunden geschlossen wird und wenn das Fahrzeug nicht mehr auf dem entsprechenden Parkplatz abgestellt ist. Falls die Ladestation nicht ordnungsgemäß freigegeben werden kann, muss der Kunde den vor Ort anwesenden Mitarbeiter so schnell wie möglich benachrichtigen.
19.6 Nutzungsbedingungen und Verbote :
Jeder Verkauf, jede Vermietung, jede Ausleihe zugunsten Dritter, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, aber auch jede Demontage oder sonstige Veränderung der Stromzapfsäule durch den Nutzer ist untersagt und führt nach Versand eines Einschreibens mit Rückschein von Rechts wegen zur Aussetzung und/oder Kündigung der Dienstleistungen durch das Unternehmen. Der Kunde wird auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die jede Form von Elektrizität mit sich bringt, insbesondere die Elektrizität, die über die Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags geliefert wird. Der Kunde und die Nutzer der Dienste müssen sich strikt an die im Vertrag festgelegten Nutzungsregeln halten, andernfalls kann der Vertrag aufgrund von Fehlverhalten gekündigt werden.
19.7 Pflichten des Klienten :
Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte ausschließlich zum Aufladen von Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugen zu verwenden, und zwar auf eine Art und Weise, die ihre Lebensdauer bewahrt. Er verpflichtet sich außerdem, den vom Unternehmen beauftragten Technikern die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten in den vom Ladepunkt versorgten Bereichen zu ermöglichen. Jeder Eingriff, jede Beschädigung oder Veränderung der Installation durch den Kunden, auch im Vorfeld, führt zu einer Instandsetzung, die ausschließlich und vollständig zu Lasten des Kunden geht. Der Kunde darf die Ladestation nicht für andere Zwecke als das Aufladen seines Elektrofahrzeugs nutzen und im Falle einer Selbstbedienungsstation nicht auf einem für das Aufladen von Elektrofahrzeugen reservierten Platz parken, ohne die Ladestation zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Ladestation unter Beachtung der vom Unternehmen gegebenen Anweisungen zu nutzen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die bei der Nutzung der Ladestation an dieser entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf einen versteckten Mangel der Ladestation oder auf höhere Gewalt zurückzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen über alle Schäden oder Beeinträchtigungen an der Ladestation zu informieren.
19.8 - Pflichten der Gesellschaft :
19.8.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Kunden einen Zugang zu einer Ladestation zur Verfügung zu stellen, die es ihm ermöglicht, sein Elektrofahrzeug aufzuladen und eine Leistung von bis zu 7 KW zu erbringen. 19.8.2 Es wird jedoch ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass die Gesellschaft keinen ständigen Zugang zu einer Ladestation auf den Selbstbedienungsplätzen garantiert, da diese Ladestationen insbesondere aufgrund der Nutzung durch andere Nutzer oder des unregelmäßigen Parkens eines Fahrzeugs auf den reservierten Parkplätzen nicht verfügbar sein können. 19.8.3 Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Wartung der Ladestation und die von den Vorschriften vorgeschriebenen Kontrollbesuche durchzuführen oder durchführen zu lassen. 19.8.4 Die Gesellschaft haftet für Schäden, die aus versteckten Mängeln des Materials resultieren, wobei sie verpflichtet ist, den Nutzer für Schäden zu entschädigen, die direkt aus diesen Mängeln resultieren.
19.9 Finanzielle Bedingungen :
Das Unternehmen vermarktet zwei Angebote, die es dem Kunden ermöglichen, den Ladedienst zu nutzen : 19.9.1 Angebot auf Anfrage Dieses Angebot ist für jede natürliche oder juristische Person zugänglich. Die Modalitäten für den Zugang zum Angebot sind in Artikel 4 festgelegt. Die Tarife sind auf der Internetseite parisfranceparking.fr und am Empfang des Parkhauses einsehbar. Als Gegenleistung für die Nutzung der Ladestation durch den Kunden stellt das Unternehmen dem Kunden nach jeder Nutzung die geltenden Tarife in Rechnung, die auf der Internetseite oder am Empfang des Parkhauses angezeigt werden. 19.9.2 Unbegrenzte Angebote Abonnent :
Das Unternehmen vermarktet drei Angebote für Abonnenten, mit denen sie ihr Fahrzeug unbegrenzt aufladen können. Der Zugang zum Dienst wird monatlich in Rechnung gestellt und ist nachträglich bis spätestens zum 5. eines jeden Monats zu zahlen. Der Vertrag wird zu Gunsten und zu Lasten der einzigen Person abgeschlossen, die im Vertrag genannt ist und diesen unterzeichnet. Jede Änderung des Begünstigten/Unterzeichners muss Gegenstand eines neuen Vertrags sein.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die ein Abonnement gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Tarifen abschließen. Es beinhaltet das Recht, im Parkhaus zu parken sowie das unbegrenzte Aufladen des Fahrzeugs des Vertragsinhabers oder der Fahrzeuge, die den Mitgliedern seines Haushalts gehören, sofern diese zuvor im Mietvertrag angegeben und registriert wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Subskription des unbegrenzten PARTICULIER-Angebots das Parken und Aufladen jeweils nur eines Fahrzeugs erlaubt. Um das Aufladen eines zweiten Fahrzeugs zu ermöglichen, ist der Abonnent verpflichtet, das erste Fahrzeug vom Parkplatz zu entfernen. Darüber hinaus ist es dem ABONNENTEN ausdrücklich untersagt, das erste Fahrzeug auf einem anderen Parkplatz zu parken, während das zweite Fahrzeug aufgeladen wird. Dieses Angebot ist ausschließlich gewerblichen Abonnenten vorbehalten, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Anmietung eines Parkplatzes innerhalb der Einrichtung für die gewerbliche Nutzung ihres Fahrzeugs abgeschlossen hat. Dieses Angebot verleiht dem Abonnenten das Recht, auf dem Parkplatz zu parken, sowie die Möglichkeit, bis zu zwei gewerblich genutzte Fahrzeuge, die zuvor bei der Anmeldung angegeben wurden, unbegrenzt aufzuladen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Abonnement des Angebots Unbegrenzt PRO das Parken und Aufladen jeweils nur eines Fahrzeugs erlaubt. Um das Aufladen eines zweiten Fahrzeugs zu ermöglichen, ist der Abonnent verpflichtet, das erste Fahrzeug vom Parkplatz zu entfernen. Darüber hinaus ist es dem Abonnenten ausdrücklich untersagt, das erste Fahrzeug auf einem anderen Parkplatz zu parken, während das zweite Fahrzeug aufgeladen wird. Dieses Angebot ist ausschließlich juristischen Personen vorbehalten, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Anmietung eines Parkplatzes in der Einrichtung für die geschäftliche Nutzung der Fahrzeuge ihrer Unternehmen abgeschlossen haben. Dieses Angebot gewährt dem Abonnenten das Recht, auf dem Parkplatz zu parken und unbegrenzt bis zu zwanzig Fahrzeuge aufzuladen, die für geschäftliche Zwecke genutzt werden und die bei der Anmeldung angegeben wurden. Der Abonnent kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig aufladen, solange die Anzahl der Abonnements, die er für das unbegrenzte FLOTTE-Angebot abgeschlossen hat, nicht überschritten wird.
19.9.3 Nichtzahlung :
Im Falle einer verspäteten Zahlung durch den Kunden oder im Falle einer Rückweisung einer Lastschrift behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Zugang zu den von Unternehmen bereitgestellten Dienstleistungen zum Aufladen der Elektroladestation sofort auszusetzen. Dementsprechend erkennt der Kunde an, dass jede Aussetzung des Dienstes die Unmöglichkeit der Nutzung der elektrischen Ladestation mit sich bringt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass trotz der Aussetzung des Dienstes alle Beträge, die der Kunde im Rahmen des Vertrags schuldet, weiterhin fällig sind und vollständig beglichen werden müssen. Die Wiederherstellung des Ladedienstes erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Beträge, gegebenenfalls zuzüglich der anfallenden Gebühren und Steuern. Bei nicht fristgerechter Zahlung der fälligen Beträge behält sich das Unternehmen das Recht vor, die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich rechtlicher Maßnahmen, zu ergreifen, um die ausstehenden Beträge einzutreiben und/oder diesen Vertrag gemäß seinen Bestimmungen zu kündigen.
19.10 Dauer des Vertrags :
Sofern in den Besonderen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, werden die Verträge zunächst für eine Dauer von sechs Monaten geschlossen und können danach stillschweigend um jeweils einen Monat verlängert werden.
19.11 Verantwortung :
Der Kunde ist voll verantwortlich für seine Nutzung des Dienstes, der ihm vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Materialien und für alle möglichen Schäden an Eigentum und/oder Personen, die sich aus dieser Nutzung ergeben. Der Kunde kann das Unternehmen im Falle eines Fehlers oder einer groben Fahrlässigkeit des Unternehmens gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen haftbar machen. Das Unternehmen garantiert dem Kunden, dass die ihm zur Verfügung gestellten Materialien die französische Elektro-Norm NFC 15-100 und insbesondere die geltenden Normen für Elektrofahrzeuge einhalten. Sobald diese Normen eingehalten werden, kann das Unternehmen nicht für jegliche Verschlechterung oder Leistungsminderung verantwortlich gemacht werden, die am Fahrzeug des Kunden oder seinen Batterien festgestellt wird. Der Kunde erkennt an, dass er auf eigene Verantwortung ein ihm zur Verfügung gestelltes Aufladegerät verwendet, das gemäß den geltenden Normen zertifiziert ist, aber keine Garantie für ein Ergebnis hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das Fahrzeug bietet..
19.12 Höhere Gewalt :
Höhere Gewalt ist ein unvorhersehbares, äußeres und unwiderstehliches Ereignis im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches, das die Erfüllung der Verpflichtungen einer Partei verhindert, insbesondere die von der Rechtsprechung üblicherweise angenommenen Fälle wie Krieg, Terroranschläge, Erdbeben, böswillige Handlungen, Diebstahl, Feuer, Überschwemmung, Stromausfall, Epidemien, Pandemien, Quarantäne, Entscheidungen oder Maßnahmen de Regierung oder einer zuständigen Behörde.
19.13 Kündigung :
Die Kündigung des Vertrags muss von beiden Seiten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, wobei die andere Partei einen Monat im Voraus benachrichtigt werden muss, wobei die Kündigungsfrist zwingend zum Ersten des Monats gilt. Darüber hinaus wird die Kündigung erst nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit wirksam, unabhängig vom Datum der Zustellung. Die Kündigung kann sofort und von Rechts wegen nach einer Inverzugsetzung erfolgen, unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche, die das Unternehmen geltend machen kann, insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn der Kunde :

DATENSCHUTZ-BESTIMMUNGEN

Einführung

Wir legen großen Wert auf den Schutz und die Wahrung Ihrer Privatsphäre und wir verpflichten uns, die Vertraulichkeit der von uns gesammelten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Personenbezogene Daten sind nur für den internen Gebrauch bestimmt.
Wir verpflichten uns, Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte zu verkaufen.

Diese Richtlinie soll Sie über unsere Praktiken in Bezug auf die Sammlung, Verwendung und Weitergabe von Informationen informieren, die Sie uns über unsere Website https://www.parisfranceparking.de oder handgeschriebene Anmeldeformulare auf unseren Parkplätzen zur Verfügung stellen müssen.

Formen und Interaktivität

Ihre persönlichen Informationen werden mittels Formularen, dh Buchungsformular oder Kontaktformular, aber auch handschriftlichen Formularen in unseren Rezeptionsbüros gesammelt.
Wir verwenden die gesammelten Informationen zu folgenden Zwecken:

Sammlung persönlicher Informationen

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Wir sammeln Ihre persönlichen Daten auf zwei Arten:
- Wenn Sie eine Buchung oder ein Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen
- Wenn Sie freiwillig ein Abonnementformular für einen langfristigen Abonnementvertrag freiwillig und schriftlich ausfüllen. Diese Formulare werden dann einem Parkwächter gegeben

Welche persönlichen Informationen sammeln wir?

Die gesammelten Informationen sind wie folgt:

- Reservierungsformular oder Kontaktformular auf unserer Kontakt / Buchungsseite


Wir verwenden auch, wie im nächsten Abschnitt angegeben, Protokolldateien oder Cookies, um Informationen über Sie zu sammeln.

- Anmeldeformular für einen langfristigen Abonnementvertrag auf dem Parkplatz:

Zweck der Erhebung Ihrer persönlichen Daten

Personenbezogene Daten, die mit den im vorherigen Abschnitt beschriebenen Formularen gesammelt wurden, haben einen bestimmten Zweck.

Wofür werden Ihre persönlichen Daten gesammelt?

CASE N ° 1: Reservierungsformular oder Kontaktformular auf unserer Kontaktseite



CASE N ° 2 Anmeldeformular in unserem Parkhaus:

Protokoll- und Cookie-Dateien

Wir sammeln bestimmte Informationen über Protokolldateien und Cookies.
Dies sind hauptsächlich die folgenden Informationen:

Die Verwendung solcher Dateien ermöglicht uns:

Minderjährig

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Externer Link

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Google Maps / Meinung

Bestimmte Teile unserer Website verwenden die Kartendienste Google Maps und Google Avis. Die Verwendung von Google Maps / Avis unterliegt den zusätzlichen Nutzungsbedingungen von Google Maps / Avis und den Datenschutzbestimmungen von Google.

Meinung

Wir veröffentlichen die Bewertungen, die Sie als Teil unseres Bewertungssystems schreiben, auf unserer Website. Diese Hinweise, die Ihren Vor- und / oder Nachnamen enthalten können, sind für alle Besucher unserer Website sichtbar.

Sie können dem zum Zeitpunkt der Abholung oder zu einem späteren Zeitpunkt widersprechen, wie im folgenden Abschnitt erwähnt.

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Speicherzeit Ihrer Daten

Ihre persönlichen Daten werden für 12 Monate gespeichert:
- nach Ihrer letzten Buchung auf unserer Website
- nach dem Datum der Kündigung Ihres Abonnementvertrags

Diese Daten werden dann in eine verschlüsselte Datei übertragen, die nur zugänglich ist an den DSB (Datenschutzbeauftragter) und im Auftrag des Präsidenten im Falle eines Verwaltungsbedarfs, insbesondere im Falle eines Rechtsstreits, zugänglich zu machen, um sie für die Zeit der anwendbaren Verschreibungs- / Zwangsvollstreckungsregelungen, insbesondere in Handels-, Zivil- und Steuerangelegenheiten, zu halten.

Widerspruchs- und Rücktrittsrecht

Wir verpflichten uns, Ihnen das Recht zu gewähren, Einwände gegen Ihre persönlichen Daten zu erheben, zu korrigieren und zu widerrufen.
Das Widerspruchsrecht wird verstanden als die Möglichkeit, dass Internetnutzer verweigern, dass ihre persönlichen Daten für bestimmte Zwecke verwendet werden die Sammlung.
Das Recht der Berichtigung bedeutet die Möglichkeit, uns zu bitten, unrichtige oder unvollständige persönliche Informationen über Sie zu korrigieren.
Das Widerrufsrecht wird als die Möglichkeit verstanden, Benutzern die Löschung ihrer persönlichen Daten zu beantragen dass ihre persönlichen Daten nicht mehr erscheinen, zum Beispiel in einer Mailing-Liste.
Um diese Rechte auszuüben, können Sie uns schreiben unter:
PARIS FRANKREICH PARKPLATZ: 211 AVENUE GAMBETTA, 75020 PARIS
E-Mail: privacy@parisfranceparking.fr
Telefon: +331 44 64 90 60
Website-Bereich: https://www.parisfranceparking.de/datenschutz-bestimmungen

Kommerzielle Prospektion per Telefon

Gemäß Artikel L223-1 des Verbrauchergesetzbuchs kann sich der Benutzer, der nicht telefonisch einer kommerziellen Prospektion unterzogen werden möchte, kostenlos auf einer Liste der Einwände gegen die Akquise registrieren. Es ist einem Fachmann direkt oder über einen in seinem Namen handelnden Dritten untersagt, einen auf dieser Liste registrierten Verbraucher telefonisch zu kontaktieren, außer bei bereits bestehenden Vertragsbeziehungen.

Zugangsgenehmigung

Wir sind verpflichtet, den betroffenen Personen ein Recht auf Zugang und Berichtigung zu gewähren, um sie betreffende Informationen einsehen, ändern oder löschen zu können.
Die Ausübung dieses Rechts wird durchgeführt:
per Post an: PARIS FRANCE PARKING: 211 AVENUE GAMBETTA, 75020 PARIS
per E-Mail: privacy@parisfranceparking.fr
Telefon: +331 44 64 90 60
Website-Bereich: https://www.parisfranceparking.de/datenschutz-bestimmungen

Sicherheit

Die persönlichen Informationen, die wir sammeln, werden in einer sicheren Umgebung aufbewahrt. Mitarbeiter, die für uns arbeiten, müssen die Vertraulichkeit Ihrer Daten respektieren.
Um die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten, verwenden wir folgende Maßnahmen:


Wir verpflichten uns, ein hohes Maß an Vertraulichkeit zu wahren, indem wir die neuesten technologischen Innovationen einbeziehen, um die Vertraulichkeit Ihrer Transaktionen zu gewährleisten. Da jedoch kein Mechanismus maximale Sicherheit bietet, besteht immer ein Risiko, wenn das Internet zur Übermittlung personenbezogener Daten verwendet wird.
Die von Hand gesammelten Daten werden in einer sicheren Umgebung gespeichert, auf die nur unsere autorisierten Mitarbeiter zugreifen können. Sie werden innerhalb der im obigen Abschnitt angegebenen Fristen vernichtet

Zugangskontrolle

Ein Zutrittskontrollgerät zur Kontrolle des Zugangs zum Parkplatz wurde von PARIS FRANCE PARKING eingerichtet.
Nur autorisierte Personen (Verwaltungsdienst, Parkmanager, technischer Leiter) haben Zugriff auf Ihre persönlichen Daten.
In Übereinstimmung mit Mit dem Gesetz "IT und Freiheiten" haben Sie das Recht auf Zugang und Berichtigung von Daten über Sie, die 1 Jahr nach dem Ende des Abonnementvertrags gespeichert werden.
Sie können auf Ihre Informationen zugreifen, indem Sie kontaktieren:
PARIS FRANCE PARKING
Datenschutz
211 avenue Gambetta - 75020 PARIS
privacy@parisfranceparking.fr
+331 44 64 90 60

LAPI

Unsere Parkplätze verfügen über ein computergestütztes Zugangskontrollsystem vom Typ LAPI (automatisches Lesen von Nummernschildern), das dem autorisierten Personal vorbehalten ist, damit dieser den Zugang zum Parkplatz verwalten und kontrollieren kann.

Unsere Parkplätze verfügen über ein computergestütztes Zugangskontrollsystem vom Typ LAPI (automatisches Lesen von Nummernschildern), das dem autorisierten Personal vorbehalten ist, damit dieser den Zugang zum Parkplatz verwalten und kontrollieren kann.

Weitergabe persönlicher Informationen

Wir verpflichten uns, die gesammelten persönlichen Daten niemals zu vermarkten. Manchmal geben wir diese Informationen jedoch an Dritte weiter, wenn eine Aufgabe von einem Wartungsdienst eines Drittanbieters ausgeführt werden muss.

Darüber hinaus können Ihre Daten im Falle einer Bestellung von einem staatlichen Dienst pünktlich übermittelt werden.

Gesetzgebung

Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) einzuhalten.

Version der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie

Die französische Version der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie wurde ins Englische, Deutsche und Niederländische übersetzt. Die übersetzten Versionen sind nur Höflichkeitsversionen. Im Falle eines Streits bezüglich des Inhalts, der Interpretation oder der Abweichung zwischen den Versionen hat die französische Version Vorrang. Sie können hier darauf zugreifen: https://www.parisfranceparking.fr/politique-de-confidentialite
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